Hinweis der Siegburger Ausländerbehörde für Ukraine-Flüchtlinge
Die Ausländerbehörde teilte am 19.05.22 mit, dass die dreiwöchige Sonderaktion zur Registrierung von ukrainischen Flüchtlingen ausgelaufen ist und die dafür notwendigen zusätzliche PIK – Geräte an das Land NRW zurückgegeben worden sind. Die Ausländerbehörde selbst kann jetzt nur noch im reduzierten Maße Registrierungen vornehmen. Dies erfolgt im Rahmen von vereinbarten Terminen.
Die Ausländerbehörde bittet daher u.a. Flüchtlingshelfer darauf hinzuweisen, „dass eine Vorsprache zur Antragsstellung nach § 24 AufenthG und/ oder Registrierung im Ausländeramt des Rhein-Sieg-Kreises nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Für Terminanfragen und eine Einreichung von Antragsunterlagen steht weiterhin die E-Mail-Adresse ukraine@rhein-sieg-kreis.de zur Verfügung. Bei weiteren Fragen können sich sowohl Betroffene, als auch Helfer und beteiligte Institutionen an die eingerichtete Ukraine-Hotline der Kreisverwaltung 02241-13-3990 wenden.“