Antragsformular für Hochwassergeschädigte
Hochwassergeschädigte Leistungsempfänger, die nicht die Schadensmindestgrenze von 5.000 Euro erreichen, können beim Jobcenter trotzdem einen Beihilfeantrag stellen.
Hochwassergeschädigte Leistungsempfänger, die nicht die Schadensmindestgrenze von 5.000 Euro erreichen, können beim Jobcenter trotzdem einen Beihilfeantrag stellen.